Réglement – Transport des chiens – Deutsch

MINISTÈRE DE L’AGRICULTURE, DE L’AGROALIMENTAIRE ET DE LA FORET
(Französiches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Waldwirtschaft)

TIERGESUNDHEITSBEDINGUNGEN FÜR DEN TRANSPORT VON HAUSTIEREN ZU EINEM LAND DER EUROPÄISCHEN UNION VOM 29 Dezember 2014 (nicht-gewerblicher Transport)

Haustiere sind wie folgt definiert: Hunde, Katzen, Frettchen, häuslich gehaltene Nager and Kaninchen, Vögel (alle Arten ausser Geflügel*), Reptilien, Amphibien, ornamentale tropische Fische und Wirbellose – ausser Bienen und Krustentiere – welche einen Besitzer/Halter oder eine verantwortliche Person während des Transportes begleiten und nicht Teil einer Transaktion/eines Verkaufes/einer Übertragung von Besitzerrechten sind.

*Geflügel laut EC Regulation 90/539: Hühner, Puten, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachtel, Tauben, Fasane, Rebhühner sowie Laufvögel .

A – Reisen mit Hund/Katze/Frettchen innerhalb der EU

Das Tier muss folgende unten gelistet Merkmale aufweisen:

1 – Identifikation mit einem Microchip.

(Tiere die noch vor dem 3.7.2011 eine Tätowierung bekommen haben, können innerhalb der EU problemlos reisen, sofern die Tätowierung gut lesbar ist).

2 –  Tollwut Impfung, mindest-Alter 12 Wochen, muss aktuell gültig sein (primäre Impfung sowie alle Folgeimpfungen).

3 –  EU Reisepass/Heimtierausweis ausgestellt von einem Tierarzt, dieser bestätigt die Identiät und die Impfdaten des Tieres.
Ausweise die am oder nach dem 29 Dezember 2014 ausgestellt wurden müssen der aktualisierten neuen Ausweisform entsprechen (Seiten für die Identität des Tieres, Microchip Information und Tollwut Impfungen sind „geschützt“ mit einem laminierten klaren Klebestreifen).

Wenn Sie einen Ausweis haben der vor diesem Datum ausgestellt wurde brauch dieser nicht extra erneuert werden sondern kann bis zum ausfüllen aller möglichen freien Stellen für Impfungen „aufgebrauch“ werden.

B – Für Reisen nach Irland, Malta GB und Finland

Für Hunde gelten folgende zusätzliche Regeln:

  • Bandwurm-Kur (echinococcus multilocularis) muss zwischen 120 bis 24 Stunden vor Ankunft verabreicht werden
  • Diese Wurmkur muss von dem Tierarzt der die Kur verabreicht hat, bestätigt werden (Datum und Uhrzeit) in Abschnitt VII des EU Heimtierausweises.
  • Es können nur autorisierte Transportorganisationen für die Reise nach Malta und GB benutzt werden, private Flugzeuge oder Schiffe/Boote sind nicht erlaubt.

C – Reisen mit mehr als 5 Hunden, Katzen, Frettchen

Es gelten Zusatzregeln für die Reise mit mehr als 5 Hunden, Katzen und Frettchen (sowohl wie die Regeln unter A und B):

Gewerbliche Bedingungen treten in Kraft. Es ist obligatorisch:

  • das ein Tierartzt einen Gesundheitscheck an jedem Tier durchführt und diesen in Abschnitt X des Ausweises bestätigt. Diese Untersuchung muss innerhalb von 48 Std vor Abfahrt stattfinden. 
  • der Transport muss bei TRACES registriert werden und eine Zertifizierung der Konformität mit Gesundheitsbestimmungen beigebracht werden (Info bei www.bmel.de/ Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland).
  • Benutzung eines für den Transport von Tieren zugelassenen Fahrzeugs.

Ausgeschlossen von dieser Regel sind Tiere die zu Wettkampf, Sport oder Ausstellungen Zwecken unterwegs sind, wenn folgendes eintritt: alle Tiere sind über 6 Monate alt und der Halter kann Anmeldeunterlagen für die zu besuchende Veranstaltung beibringen (Name der Veranstaltung, Datum, Ort, EU Ausweis der Teilnehmenden Tiere) Es kann unter Umständen sein, dass der Halter eine unterschriebene Erklärung zusätzlich zu dieser Teilnahmebestätigung beibringen muss.

Wichtige Informationen

Gesundheits Untersuchungen

Eine Gesundheitsuntersuchung wie oben beschrieben muss durchgeführt werden (Identifikation / Impfung / Anti-Parasiten Behandlung) und im EU Heimtierausweis festgehalten werden.

Behandlung gegen Bandwurm (echinococcus) muss zwischen 120 und 24 Std vor der Ankunft des Tieres verabreicht werden.

Hat ein Tier nur eine Primäre Tollwutimpfung erfahren, ist diese erst nach 21 Tagen „gültig“.

Einige EU Länder erlauben Tieren die Einreise ohne gültige Impfungen und solche die jünger als 12 Wochen sind etc. Der Halter übernimmt die volle Verantwortung für sein Tier. Es ist die Verantwortung des Besitzers, die einschlägigen Bedingungen in jedem EU-Mitgliedstaat zu überprüfen.

Frankreich hat diesen Bedingung nicht zugestimmt.

Identifikation

Wenn ein Tier mit einem Microchip ausgestattet ist, ist der Besitzer/Halter/verantwortliche Person dafür zuständig, dass der Chip lesbar ist.

WICHTIG: seit dem 3. Juli 2011 werden nur noch Mirochips zur Identifikation und zur Reise in der EU zugelassen. Klar lesbare Tätowierungen die vor dem Datum ausgeführt wurden, werden auch akzeptiert.

Sanktionen die im Falle der Nichteinhaltung der verbindlichen Vorschriften fällig werden.

Wenn die oben genannten Gesundheitsbedingungen nicht eingehalten werden, kann der Beamte der mit der Durchführung der Kontrollen betraut ist, die Rückführung des Tieres in das Herkunftsland, einer Quarantäne oder die Vernichtung des Tieres erwirken. All dies geschieht auf Kosten des Eigentümers.

Mehr Informationen finden sich auf den folgenen Seiten

Deutschland: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/HausUndZootiere_node.html

Österreich: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/133/Seite.1330001.html#einfuhr

Schweiz: http://www.blv.admin.ch/

Folgende Seiten der Europäischen Kommission und des Franzöischen Ministerialamtes:

• http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_en.htm

• http://www.agriculture.gouv.fr/animaux-de-compagnie

D – Andere Haustiere

• Im Haushalt gehaltene Nager und Kaninchen

• Ziervögel

• Reptilien

• Amphibien

Um in andere EU Staaten zu reisen ist es ratsam, sich direct mit dem Land in Verbindung zu setzen in das gereist wird um die nötigen Bedürfnisse zu erfahren.

Desweiteren darf das Tier unter keinen Umständen zum Verkauf bestimmt sein.